AGB & DATENSCHUTZ
1 ANWENDUNGSBEREICH UND GÜLTIGKEIT
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Peter Raschle Speaker & Coach (nachfolgend PR) und deren Klienten und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von PR. Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGBs müssen von PR schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.
1.2. Für alle Weiterbildungskurse und Seminare von PR gelten die separaten AGBs
2 TREUE-UND SORGFALTSPFLICHT
2.1. PR verpflichten sich, ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.
2.2. PR macht darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
2.3. PR und seine Klienten verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zu Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles nach bestem Wissen und Gewissen, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen.
2.4. Für die Nutzung und Umsetzung der Coaching-Ergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
3 OFFERTESTELLUNG
3.1. PR legt Wert auf eine seriöse Abklärung nach dem Bedarf des Kunden und erstellt für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen massgeschneiderte Offerten nur nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden.
3.2. Vorgespräche, die zu keiner Offertstellung führen, sind bis zu einer Dauer von 30 Minuten kostenlos.
Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch. PR informiert den Kunden bei der Offert-Anfrage mündlich oder schriftlich über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerten.
3.3. Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt PR zusammen mit dem Auftraggeber die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Stundenansätze werden separat in der Vereinbarung festgehalten.
4 AUFTRAGSERTEILUNG
4.1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn – eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt, - eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Klient gewillt ist, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar ist, dass PR die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat, - eine schriftliche Offerte vorliegt und PR im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.
4.2. Bei Rahmenofferten oder Rahmenauftragsbestätigungen gilt der Auftrag auch dann als erteilt, wenn das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss solchen Plänen reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.
5 LEISTUNGSVERRECHNUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN
5.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.
5.2. Finden die Arbeitssitzungen nicht am von PR bestimmten Ort statt, dann stellt PR die Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in Rechnung. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.
5.3. Auslagen (wie z.B. Raummieten, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten) spricht PR vorgängig mit ihren Kunden ab und stellt diese dann in Rechnung.
5.4. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum behält sich PR vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von max. 60% des budgetierten Gesamthonorars oder das vollständige Honorar bei Aufträgen mit Pauschalhonoraren in Rechnung zu stellen.
5.5. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Online-Coachings, Workshops, Seminare, Vorträge und der anderen Dienstleistungen auf Vorkasse. Der Zahlungseingang auf dem Konto von PR muss spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn erfolgt sein. Jeder Klient erhält eine Rechnung inkl. einer detaillierten Übersicht, die Auskunft über die erbrachten Leistungen und Auslagen gibt.
5.6. Die Klienten verpflichten sich, die Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Für unsere Rechnungen gilt - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung.
5.7. Bei Zahlungsverzug behält sich PR vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.
5.8. Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnet PR zusätzlich den gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrag.
6 RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ANNULLATIONSKOSTEN
6.1. Coaching-Sitzungen: Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.
6.2. Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen:
· Bis 15 Tage vor Auftragsbeginn verrechnet PR keine Stornogebühren
· Bei Rücktritt von 14 bis 4 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% des offerierten Betrages in Rechnung gestellt
· Bei späterer Annullierung und Nichterscheinen ist 100% des offerierten Betrages geschuldet
6.3. Kann PR aus Gründen, auf die PR keinen Einfluss hat (Unfall oder Krankheit des Coachs, Ausfall von Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. PR verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
7 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
7.1. PR behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert, absolut vertraulich. Er gibt diese nicht an Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson PR ausdrücklich dazu ermächtigt.
7.2. Personendaten behandelt PR mit höchster Sorgfalt. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet PR diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.
7.3. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und/oder Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.
8 GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHT
8.1. PR verwendet für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihm selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.
8.2. Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen PR und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.
8.3. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht PR das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechendes Copyright – Vermerk auf den betreffenden Dokumenten angebracht ist.
8.4. PR gewährt ihren Klienten für die Dauer des Vertragsverhältnisses das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der von PR zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten. Eine Verwendung seiner Dienstleistungen und Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, ist nur mit seinem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.
9 HAFTUNG
9.1. Bei der Tätigkeit von PR handelt es sich um eine reine Dienstleistungtätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht garantiert. Eine (Erfolgs-)Haftung wird ausgeschlossen.
9.2. PR übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Lehrgängen, Workshops oder Events. Versicherung ist Sache der Klienten und TeilnehmerInnen.
10 VERSICHERUNGSSCHUTZ
10.1 Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer.
11 GERICHTSSTAND
11.1 Auf die Vertragsverhältnisse mit PR ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes von Peter Raschle Speaker & Coach.
Stand: Oktober 2020